Bei gesundheitlichen Problemen
sollte man sich zusammen Gedanken machen für den Fall „X“
Der Fall „X“ heißt nicht zwangsläufig, dass alles vorbei ist.
Es reicht schon die Situation, dass die Person aus irgendeinem Grund ins Krankenhaus muss und was dann?
- Müssen Entscheidungen getroffen werden?
- Kann der betreffende Entscheidungen treffen?
Ich kann mich noch sehr gut an die Fragen und Aussagen von verschiedenen Personen erinnern als es bei uns begann. Nach einer Vorgeschichte waren wir öfter Gast in Krankenhäusern.
Aussagen wie: Ihr Vater ist ein Pflegefall
Ihr Vater hat beginnende Demenz
Fragen wie: Lebt ihr Vater allein zu Hause?
Kommt ihr Vater allein klar?
Kann er sich selber versorgen?
Diese Aussagen wollte ich nicht wahr haben und die Fragen habe ich immer mit "Ja" beantwortet, denn er hatte doch schon die Unterstützung vom Pflegedienst und mir.
Vor allen Dingen die Diagnose "beginnende Demenz" habe ich angezweifelt. Ich bin zwar kein Arzt aber ich hatte regelmäßigen Kontakt und wir haben uns immer über alles mögliche unterhalten. Wenn er keine Lust hatte sich zu unterhalten, ließ er einfach den Fernseher weiter laufen. Dann wußte ich, du kannst gehen.
Die Diagnose im Krankenhaus ergab sich durch wirre Momente von meinem Vater weil ein ganz anderes Problem vorherrschte.
Nachdem wir uns über sein Problem ausgetauscht haben, war diese Diagnose vom Tisch. Es zeigt sich, wie wichtig der regelmäßige Kontakt auch sein kann.
Wir konnten nach seiner Entlassung also weiter das Ziel verfolgen, seinen Wunsch zu Hause bleiben zu können, zu realisieren.
Zum Thema "Hausarzt" kann ich nur sagen. Manch einer sollte diese Bezeichnung lieber von seinem Schild entfernen.
Nun hieß es Vorsorge treffen
Jetzt tauchen neue Fragen auf
- Was will die betreffende Person?
- Wer soll den Willen umsetzen?
- Wer kann diese Aufgabe übernehmen?
- Wer ist bereit dazu?
Kurz gesagt: Für den gesundheitlichen Teil, macht es Sinn eine
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
zu erstellen.
Möchte ein/e Betroffene/r eine bestimmte Person ins Vertrauen ziehen, dann reicht es nicht sich mit dieser Person z.B. über die Patientenverfügung zu unterhalten, sondern dann muß das schriftlich gemacht werden. Zusätzlich ist es auch ratsam eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dies Beides kann man dann noch von einem Notar beglaubigen lassen.
Für die anderen Dinge, die so zu erledigen sind, gibt es die
Generalvollmacht
Aber hierbei gibt es einen Haken.
Es sollte sich jeder bewußt machen, welche Verantwortung dahinter steckt.
Gibt es keine Verwandtschaft mehr oder findet sich niemand, der bereit ist die Betreuung zu übernehmen, gibt es auch die Möglichkeit eine gerichtliche Betreuung zu beantragen.
Gibt es jemanden, der die Betreuung gerichtlich bestätigt übernimmt, kann diese Person auch dafür einen Antrag bei Gericht stellen.
Natürlich kann man vieles im Internet herunterladen. Vorlagen, Textbausteine für Patientenverfügung und andere Vollmachten. Aber werden sie auch anerkannt - sind sie rechtssicher und werden sie akzeptiert?
Broschüre "Ich sorge vor!"
Irgendwann braucht man die Generalvollmacht sonst ist man machtlos Dinge für den Betroffenen erledigen zu können. Wenn es um finanzielle Dinge geht, spricht man am Besten mit der Hausbank. Manche Banken haben ihr eigenes Vollmachtsformular, dass sie aber nicht einfach so herausgeben. Denn die sprechen solche Vollmachten nur mit ihrem Kunden ab und akzeptieren ungern andere Vollmachten. Auch müssen die Bankvollmachten in Anwesenheit eines Bankmitarbeiters geleistet werden.
Und was passiert wenn der Vollmachtgeber nicht mehr unterschreiben kann oder nicht will? Dann kann man beim Amtsgericht die Betreuung beantragen bevor eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird. Vorausgesetzt Sohn/Tochter ist bereit diese Aufgabe zu übernehmen. Diese Variante geht jedenfalls schneller als wenn eine gerichtliche Betreuung veranlaßt wird.
Geht man diesen Weg nicht, gibt es noch die Version zum Notar zu gehen.
Der Notar kommt auch nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim.
Dort wird dann der Vollmachtgeber gebeten seine Unterschrift auf den Vollmachten zu identifizieren. Darüber gibt es dann eine Urkunde.
Das reicht dann in der Regel, dass Angehörige die Dinge erledigen können, die nötig sind.
Weiter in Phase 4 - Pflege und Betreuung