Pflege Angehöriger und Online Geld verdienen
Pflege Angehöriger und Online Geld verdienen
Pflege von Angehörigen - was man einfach nicht weiß, was alles auf einen zukommen kann, wie man sich ablenkt und was man bei der Nachlassregelung erlebt.
Pflege von Angehörigen - was man einfach nicht weiß,was alles auf einen zukommen kann, wie man sich ablenktund was man bei der Nachlassregelung erlebt. 

Pflege und Betreuung

Für die Kinder, die ihre Eltern auch mit Hilfe eines Pflegedienstes betreuen wollen, kommt eine Menge Arbeit und Belastung auf sie zu.


Besonders schwer ist es, wenn die Eltern Angst haben.

- Angst, dass man sie bevormundet
- Angst, dass man ihnen etwas wegnehmen will

 

Diese Angst muss man ihnen nehmen. Verschweigen ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Solange der zu Betreuende kopfmäßig klar ist, sollte er in alle Entscheidungen einbezogen und immer auf den neuesten Stand gehalten werden.

 

Einfach nur machen und den zu Betreuenden irgendwann vor vollendete Tatsachen zu stellen, geht voll nach hinten los.

Das Vertrauen bekommt dann einen Knacks und dann hat man schlechte Karten.

 

Aber der Reihe nach

Der Betroffene möchte gern weiter zu Hause leben also muß die Grundsicherung gewährleistet sein. Dies kann man durch den Einsatz von Angehörigen oder dem Einsatz eines Pflegedienstes schaffen, wie schon in "Phase 1 - Die erste Form des Kümmerns" - beschrieben wurde.

Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst

Auch das ist Vertrauenssache. Denn in den Köpfen der Betroffenen spukt der Gedanke herum "Da kommen fremde Menschen in meine Privatsphäre".

So ganz unrecht haben sie ja nicht. 

 

Auch ein Ehepaar kann Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Wenn z.B. ein Ehepartner eigentlich ein Pflegefall ist und von seinem Partner versorgt wird, kann dieser auch Unterstützung bekommen. Denn irgendwann stößt jeder an seine Grenzen. Er muß es nur annehmen. 

 

Es kommen bei manchen Pflegediensten ja nicht immer die gleichen Pflegekräfte. Je nach Aufwand der Pflege und Zustand der zu betreuenden Person dringen die Pflegekräfte bis in die Intimsphäre ein. Man stelle sich mal vor, da kommt eine Pflegekraft und sagt nun "so, jetzt wollen wir mal ins Bad gehen und die Morgentoilette inkl. Duschen erledigen". Und jedes mal kommt eine andere Person.

Das führte bei uns dazu, dass das Duschen einfach abgelehnt wurde. Man darf nicht vergessen, das ist eine Generation wo noch ein anderes Schamgefühl herrschte.


Dann sollte man sich mal mit den Verantwortlichen über eine Reduzierung der Personen unterhalten - zumindest für gewisse Aufgaben.

Auch haben zu betreuende Personen einen bestimmten Rythmus. Wenn ihr Leben von Einsamkeit geprägt ist, erwarten sie ihre Medikamente, die Putzfrau die vielleicht einmal die Woche kommt, ihr Essen vielleicht durch einen Bringdienst, ihre Pflegekraft zu bestimmten Zeiten und freuen sich vielleicht auch auf ein bißchen Unterhaltung.

Das klappt aber leider nicht immer, denn die Pflegekräfte haben oftmals gar nicht die Zeit dafür. Sie kommen, erledigen ihren Auftrag, schreiben ihr Protokoll und sind in der Regel gleich wieder weg.

 

Was das Zeitproblem angeht, kann man z.B. dem Pflegedienst oder dem Bringdienst für das Essen die Wartezeit verkürzen indem man ihnen einen Haustürschlüssel gibt. Das hilft beispielsweise wenn die zu betreuende Person nicht so mobil ist um schnell an der Tür bzw. am Summer zu sein. 

 

Was gibt es noch um den betreffenden Personen weitere Betreuung zukommen zu lassen?

Eine weitere Möglichkeit wäre ein Betreuungsdienst. Das heißt, zu einer verabredeten Zeit kommt ein Betreuer eines Betreuungsdienstes ins Haus um z.B. die Mahlzeiten zuzubereiten, sich mit ihnen zu unterhalten, mit ihnen einzukaufen und anderes mehr.

Betroffene trauen sich nicht mehr zu allein einkaufen zu gehen, allein andere Besorgungen zu erledigen. Dafür gibt es z.B. auch die Alltagsbegleitungen. Auch sie können hilfreich sein. In unserer Gegend gibt es z.B. "Danny's Alltagsbegleitung"

 

Dann gibt es die Tagespflege. Hier werden zu betreuende Personen von Mitarbeitern einer Pflegestelle morgens abgeholt, verbringen den verabredeten Tag in dieser Pflegestelle, haben Programm, Unterhaltung, gemeinsame Mahlzeiten und werden abends wieder nach Hause gebracht. 

Das alles entspricht dem eigentlichen Wunsch, den Lebensabend in der gewohnten Umgebung - Ihrem zu Hause - so lange es geht zu verbringen.

 

Eine Alternative wäre "Betreutes Wohnen". Das hat auch den Charakter des eigenen Heims, denn man kann die Tür zu machen und ist für sich, wenn man es möchte.

Da diese Form oft dem Pflegeheim vorgezogen wird, gibt es also auch da lange Wartelisten.

 

Ist erst mal eine Pflegehilfe in irgendeiner Form organisiert, heißt es nicht, dass man als Angehöriger die Füsse hoch legen kann.

Man kann es Aufsichtspflicht, Verantwortung oder Kontrolle nennen. Das ist gegenüber den helfenden "fremden" Personen nicht böse gemeint. Aber ohne geht es nicht, denn es gibt immer etwas, was mal nicht so gut läuft und dann müssen wir eingreifen.

Ich habe es gern mal eingerichtet, dass ich den Pflegedienst treffen und beobachten konnte. So konnte ich auch Mißstände sehen, besprechen und abstellen. Zumal ich des öfteren von Nachbarn angesprochen wurde "Die sind nach 5 Minuten schon wieder weg".

Wer einen Pflegedienst als Unterstützung hat, kann wirklich froh sein um diese Hilfe.

Unser Pflegedienst hat in kritischen Momenten hervorragend reagiert. Dafür bin ich sehr dankbar. 

 

Großen Respekt gilt allen, die in der Pflege arbeiten und unter großer Belastung ihre Arbeit machen. Auch denen, die ihre Angehörigen selber zu Hause pflegen, denn das ist eine enorme Belastung.

 

Pflegende und betreuende Personen im privaten Bereich können aber auch mal krank werden oder brauchen hin und wieder eine Auszeit, Frei oder Urlaub.

Was ist dann?

Dann gibt es die Möglichkeit die zu betreuende Person z.B. mit Hilfe des Hausarztes in eine Kurzzeitpflege zu geben. Das ist für wenige Wochen im Jahr möglich.

Und was ist mit den Kosten?

Auf die Kostenfrage kann ich hier nicht groß eingehen. Diese Frage gilt es immer im einzelnen zu klären. Aber auch da kann man Hilfe bekommen und zwar von den Krankenkassen und da sollte jeder mal seinen Stolz beiseite schieben denn ....

 

.... diese zu betreuenden Personen sind unsere Eltern und sie haben in irgendeiner Weise ihr Leben lang gearbeitet und waren für uns da - mal mehr, mal weniger - haben ihre Krankenkassenbeiträge gezahlt und somit haben sie es nicht verdient im Stich gelassen zu werden und sich schämen zu müssen jetzt Hilfe anzunehmen.

 

Das fängt mit kleinen Dingen an

Man kann bei der Krankenkasse einen Antrag z.B. auf Verbrauchsmaterialien stellen. Das heißt, nach Zustimmung der Krankenkasse bekommt man monatlich Verbrauchsmaterialien wie Bettunterlagen bei Inkontinenz, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel u.a. im Wert von ca. 40 Euro bei seiner Apotheke. Die Listen bekommt man auch in der Apotheke. Diese Materialien sind nur für betreuende Personen. Entweder immer das gleiche Paket oder das wirklich benötigte Material.

 

Es kann auch ein Pflegegeld beantragt werden

Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, es gibt 5 Pflegestufen, kann auch ein Pflegegeld beantragt werden. Dieses Pflegegeld bekommt die betreute Person. Inwieweit das dann z.B. als Aufwandsentschädigung an die betreuende Person weiter gegeben wird, ist dann ein Thema zwischen den Parteien.

 

Wenn es für den Betreuer nichts gibt, kann der beim Lohnsteuerjahresausgleich wenigstens eine Pflegepauschale geltend machen. Einfach mal prüfen.

 

Als gerichtlicher Betreuer gibt es nicht nur eine Aufwandsentschädigung sondern auch mehr Auflagen.

 

Wenn der Pflegeaufwand also immer größer wird, sollte man doch mal darüber nachdenken eine Pflegestufe zu beantragen, denn die Kosten für den Pflegeaufwand können schon enorm werden.

Dafür setzt man sich mit den Krankenkassen in Verbindung. Die schicken dann den Medizinischen Dienst, es wird ein mehrseitiger Fragebogen ausgefüllt, dieser wird dann ausgewertet und das Ergebnis bekannt gegeben.

 

Mehrere Fehler, die dann gern gemacht werden

Nie die Antragstellende Person bei dem Termin allein lassen

Man stellt sich besser da als es in der Realität ist

Ruhig schildern wobei man Schwierigkeiten hat und Hilfe braucht

Zu denken, man wäre ein Bittsteller

 

Leider ist es oft so, dass der Antrag beim ersten Mal abgelehnt wird

Nicht aufgeben sondern Einspruch einlegen, denn man stellt den Antrag ja nicht aus Jux und Dollerei.

 

Ein Beispiel zu den möglichen Leistungen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Geldleistung ambulant         - Pflegegrad 2-5 - von 316 Euro bis 901 Euro 

Sachleistung ambulant         - Pflegegrad 2-5 - von 689 Euro bis 1.995 Euro

Entlastungsbetrag ambulant - Pflegegrad 1-5 - von 125 Euro bis 125 Euro

Leistungsbetrag vollstatinär  - Pflegegrad 1-5 - von 125 Euro bis 2.005 Euro

 

Welche Leistungen man tatsächlich bekommen kann, klärt jeder am Besten mit seiner Krankenkasse/Pflegekasse ab. Dieses Beispiel dient nur als Anhaltspunkt.

 

Weiter in Phase 5 - Welche Hilfen kann man bekommen

Eintrag bei Seitensuche.info
Druckversion | Sitemap
© Ralf Wilhelms