Pflege Angehöriger und Online Geld verdienen
Pflege Angehöriger und Online Geld verdienen
Pflege von Angehörigen - was man einfach nicht weiß, was alles auf einen zukommen kann, wie man sich ablenkt und was man bei der Nachlassregelung erlebt.
Pflege von Angehörigen - was man einfach nicht weiß,was alles auf einen zukommen kann, wie man sich ablenktund was man bei der Nachlassregelung erlebt. 

Vorsorge, Folgen und Testament

Die richtige Vorsorge ist das A + O.

Ich habe bereits mehrfach davon gesprochen, wie wichtig es ist, die richtige Vorsorge für betroffene Angehörige zu treffen.

Zur Erinnerung:
Patientenverfügung

Betreuungsvollmacht

Vorsorgevollmacht

Kontovollmacht

und

Generalvollmacht

Wer diese Vollmachten bereits hat, ist schon auf einem guten Weg.

Aber - Das reicht nicht aus

 

Patienten-, Betreuungs- und Kontovollmacht sind da nicht das Problem. 

Haarig wird es bei der Vorsorgevollmacht. Man glaubt sich in Sicherheit und übersieht das Kleingedruckte z.B. zum Thema Bankgeschäfte.

In mancher Vorsorgevollmacht steht nämlich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die Banken gern nur ihre eigenen Vollmachten akzeptieren.

So lange der Vollmachtgeber noch lebt, läßt sich das Problem noch beheben - ist der Vollmachtgeber aber verstorben kann man durchaus verzweifeln.

Gehen wir mal vom Schlimmsten aus - Der Vollmachtgeber ist verstorben.

Dann fangen die Laufereien an. Ob das der Bestatter, die Rentenkasse, die Krankenversicherung oder andere Versicherungen sind und man bekommt immer wieder die Frage gestellt "Haben Sie eine Vollmacht?"

Die nächste Frage kann dann sein "Ist die notariell beglaubigt?". Muß man diese Frage verneinen, ist man in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Ich mache leider gerade diese Erfahrung durch. Gerade habe ich zwei Angehörige verloren. Sie meinten sich versorgt und nun habe ich das Problem.

Meinen Vater betreue ich ja auch noch. Bei dem haben wir schon besser vorgesorgt. Aber da lasse ich gerade die Generalvollmacht checken.

TIPP: Weiß die Bank erst mal, dass ihr Kunde verstorben ist, wird das Konto gesperrt. Dann kann es passieren, dass auch die Karte vom Ehepartner trotz Kontovollmacht eingezogen wird.

Die Folgen können gravierend sein.

Nicht nur die Banken können einem das Leben schwer machen sondern auch Versicherungen oder Krankenkassen. Es ist ja einerseits in Ordnung wenn diese die Daten der betroffenen Personen schützt aber andererseits blockiert es einen dann auch z.B. in der Nachlassregelung.

Bei den Versicherungen bin ich noch mit der Vorsorgevollmacht ausgekommen. Habe sie ihnen in Kopie mitgeschickt und dann ging das.

 

Ich habe das Konto wieder ins Plus gebracht, komme aber trotzdem nicht an das Geld weil mir die Vollmacht fehlt. Dann heißt es, das gehört zur Erbmasse. Ich muß aber Rechnungen bezahlen.

Geht es aber um Änderungen der Kontodaten weil man z.B. keine Kontovollmacht hat und möchte bei Privatversicherten Kosten abrechnen, diese Abrechnung dann auf das eigene Konto umleiten damit man Rechnungen des Verstorbenen begleichen kann, dann sollte man eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht oder einen Erbschein haben. 

Mit dieser Vollmacht oder dem Erbschein kann man bei der Bank was werden. 

Ich weiß nicht, wie viele Briefe, Mails oder Telefonate ich geschrieben oder geführt habe aber es war gut das ich es gemacht habe. So kommen einem die Gesprächspartner auch entgegen.

 

Auch die Sterbeurkunde ist immens wichtig. Nur bis man die hat, kann noch einige Zeit vergehen. Darum vorher schon das Gespräch suchen bevor es zu Zahlungserinnerungen, Mahnverfahren oder Inkassobriefen kommt.

Eine dumme Frage und Aussage in meinem Umfeld war: An wen war der Brief adressiert? An "Max Mustermann". Aussage: Was kümmert es dich dann - war doch nicht dein Name drauf. Ignoriere die Briefe oder schicke sie ungeöffnet zurück. Du bist doch noch kein Erbe.

Das ist die Vogel-Strauß-Methode. Kopf in den Sand stecken und warten bis alles vorbei ist. Das funktioniert nicht.  

Damit kann man keine Verträge kündigen, Kosten laufen weiter, die Absender wollen ihr Geld haben und bekommen die keine Reaktion ist man ganz schnell im Mahnverfahren. Das hilft keinem.

Hat man eine oder mehrere der Vollmachten unterschrieben, muß man sich auch um die Nachlassregelung kümmern.

Auch ohne Erbschein steht man in der Pflicht. Gibt es ein Testament muß man dieses erst beim Amtsgericht einreichen und eine Testamentseröffnung beantragen.

Alles Wege die Zeit fressen.  

Gibt es ein Testament

Auch eine beliebte Frage. Auch da wieder die Frage "nur handschriftlich" oder "notariell beglaubigt". Letzteres macht die Sache etwas einfacher weil das Testament dann rechtssicherer wegen der Anfechtbarkeit ist.
Unter Umständen spart man sich den Erbschein. Aber bitte immer selber erkundigen. 

Ist das Testament nur handschriftlich, müssen auch dabei gewisse Regeln eingehalten werden. Z.B. ist es mehrseitig, müssen die Seiten numeriert werden, muß jede Seite unterschrieben werden, darf ein Pflichtteil nicht ausgeschlossen werden, sonst droht die Anfechtbarkeit

 

Um noch mal auf die Vogel-Strauß-Methode zurück zu kommen. Wenn der Strauß ein naher Verwandter ist, also Erbe 1. Ordnung ist, den Kopf nicht rechtzeitig aus dem Sand zieht, sollte er wissen dass er nur wenige Wochen (6 Wochen) Zeit hat, das Erbe abzulehnen. Macht er nichts, läßt also die Frist verstreichen, gilt er automatisch als Erbe und ist für die bösen und guten Seiten einer Erbschaft zuständig. 

Im nahen Verwandtenkreis weiß man in der Regel wie der Stand der Dinge ist und muß sich dann entscheiden das Erbe abzulehnen oder anzunehmen.

TIPP: Beerdigung ist teuer. Kommt man als Angehöriger nun in die Lage eine Beerdigung ausrichten zu müssen und der Verstorbene hat keine Sterbeversicherung, kann man mit der Original-Rechnung zur Bank gehen und die reinen Beerdigungskosten von dem Konto des Verstorbenen überweisen lassen. Deckung vorausgesetzt.

TIPP: Beerdigungskosten sind nicht von der Steuer absetzbar wenn eine Erbschaft folgt.

Es gibt ein Testament

und nun meint man es wäre alles paletti. 
Ganz und gar nicht. 
Ich habe die Testamentseröffnung und die Erbscheine beantragt und trotzdem kommt das Nachlassgericht mit immer neuen Forderungen. So mußte ich Fragebogen ausfüllen. In dem hieß es, bereits verstorbene brauchen nicht aufgeführt werden.
Also gab ich an, dass es noch Neffen gibt mit denen seit 30 Jahren kein Kontakt besteht. Niemand wußte ob und wo sie leben. Daher wurden vom Notar mehrere Melderegister abgefragt. Natürlich nicht zuerst am letzten bekannten Wohnort.
Ich habe die Neffen per Internet gesucht. Nach 3 Monaten fand ich einen davon in Spanien. Die Daten wurden ans Nachlassgericht geschickt und die hatten dann wieder neue Fragen. Und wieder wollten sie Nachweis über Aufenthaltsort und Sterbeurkunde haben.
Da fragt man sich doch, wozu setzt man ein Testament auf?

Bisheriges Fazit: Meine Mutter ist vor 10 Monaten und mein Stiefvater vor 7 Monaten gestorben und das Erbschaftsverfahren ist bis heute nicht beendet.
Selbst wenn ich den Erbschein habe, ist die ganze Geschichte noch nicht zu Ende.

 

Und wieder sind Monate vergangen. Die Nachlassregelung ist nun langsam vorbei und ich denke viel über das letzte Jahr, dass sich langsam dem Ende nähert, nach. Für mich ein sehr anstrengendes Jahr, das ich allein bewältigen mußte. Da gibt es jemanden, der auch im Testament stand, der aber nicht einen Handschlag getan um mir bei der Nachlassregelung zu helfen. Aber am Ende die Hand aufhalten. Sehr, sehr enttäuschend.

Umso erfreulicher war es, dass meine Söhne zu mir gehalten haben. Besonders mein jüngerer Sohn hat mir geholfen. Er kennt sich in notariellem Bereich sehr gut aus und konnte mir den einen oder anderen Tip geben oder Fragen beantworten.

 

Anscheinend fängt bei mir jetzt erst die Zeit der Trauerbewältigung an. 
Daher ist die Vorweihnachtszeit nicht meine Zeit. Vielleicht nächstes Jahr. 

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